Das Berufungsgericht The Hague entschied zugunsten von Cooler Master und ordnete Asetek an, alle Gerichtskosten zu übernehmen.
Die Entscheidung bestätigt ein früheres Urteil des Bezirksgerichts The Hague und schließt den Berufungsfall der dänischen Asetek A/S gegen die niederländische Cooler Master Europe BV unter der Aktenzeichen 200.229.694/01 ab.
Asetek beschuldigte Cooler Master, ihr Patent EP 1 923 771 B1 verletzt zu haben und forderte, dass Cooler Master den Verkauf der betroffenen Produkte, die Seidon und Nepton Wasserkühlungen, einstellt. Asetek forderte auch, dass Cooler Master den Schadenersatz übernimmt und forderte die Verurteilung zur Zahlung von Gerichtskosten.
Cooler Master argumentierte erfolgreich sowohl im erstinstanzlichen Verfahren als auch im Berufungsverfahren, dass das Asetek-Patent ungültig sei, da die Technologie zum Zeitpunkt der Patentanmeldung bereits öffentlich war und von Cooler Master in Verwendung war.
Sowohl das Bezirksgericht als auch das Berufungsgericht haben daher dem Antrag von Cooler Master stattgegeben, das Patent für ungültig zu erklären und Asetek zu verurteilen, um die vollen Prozesskosten von Cooler Master zu übernehmen.
„Dies mag ein juristischer Kampf sein, aber es spiegelt auch die Verantwortung von Cooler Master für Innovation als Prinzip wider, Erfindungen zu fördern statt Fortschritte zu bestrafen. Wir sind sehr dankbar für das Ergebnis und verstärken unser Streben nach Weiterentwicklung der Branche.“
– Cooler Master Management
So kann es laufen.